Was sich geändert hat
Die algerische Zentralbank hat mit der Mitteilung Nr. 01/DGC/2026 vom 14. Mai 2026 neue Vorgaben für die Importabwicklung eingeführt. Künftig ist jede Wareneinfuhr an eine vorherige Bankdomizilierung gebunden. Das heißt: Der ausländische Lieferant darf erst versenden, nachdem die Importtransaktion bei einer zugelassenen Bank registriert – also domiziliert – wurde.
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