Kurzmeldung

EUDR-VO & CBAM: Wie Sie mit KI die neuen EU-Vorgaben sicher im Griff behalten

Die EU macht ernst mit der Nachhaltigkeit – und Sie als Importeur stehen vor neuen, komplexen Anforderungen: Mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR-VO) und dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) werden 2 Vorschriften scharfgestellt, die weit über die klassische Zollabwicklung hinausgehen. Gefragt sind vollständige, konsistente und prüfbare Daten – vom Herkunftsnachweis über CO₂-Werte bis hin zur Geolokalisierung von Anbauflächen. Doch wie lassen sich diese Anforderungen effizient und rechtssicher erfüllen? Künstliche Intelligenz (KI) kann Sie hier entscheidend unterstützen.

Julianna Straib-Lorenz

08.05.2025 · 1 Min Lesezeit

EUDR-VO: Rückverfolgbarkeit bis zum Acker

Seit Juni 2023 in Kraft, wurde die EUDR-VO vorerst auf den 30.12.2025 verschoben. Kleinst- und Kleinunternehmen haben nun bis zum 30.6.2026 Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Sie betrifft Importeure bestimmter Rohstoffe wie Palmöl, Soja, Holz, Rindfleisch, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie alle daraus hergestellten Produkte.

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