Kurzmeldung

Die Spedition kümmert sich um alles? Warum das ein Trugschluss ist – und nicht vor Strafen schützt

Stellen Sie sich vor, ein externer Dienstleister meldet Ihre Hightech-Bauteile falsch an, und plötzlich stehen Zollfahnder vor dem Büro der Geschäftsführung. Viele Verantwortliche wiegen sich in trügerischer Sicherheit, wenn sie zoll- und exportkontrollrechtliche Prozesse an externe Partner auslagern. Doch die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen. So vermeiden Sie persönliche Haftungsrisiken und sorgen intern für Rechtssicherheit.

Holger Schmidbaur

31.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Delegation operativer Aufgaben an Zollagenturen oder Logistikdienstleister entbindet Ihr Unternehmen nicht von der eigenen Verantwortung. Nach dem UZK bleibt der Vertretene als originärer Beteiligter und Anmelder voll im Risiko für Zollschulden; bei direkter Vertretung handeln Dienstleister in Ihrem Namen, sodass Fehler Sie unmittelbar treffen. Im Außenwirtschaftsrecht sind die Pflichten des vom BAFA benannten Ausfuhrverantwortlichen unübertragbar und persönlich an ein vertretungsberechtigtes Organmitglied gebunden. Verstößt ein Dienstleister – etwa durch fehlende Genehmigungen oder falsche Güterklassifizierung – und fehlt es an ausreichender Aufsicht, greift die Halter- und Inhaberhaftung nach § 130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Organmitglieder und leitende Angestellte riskieren bei Aufsichtspflichtverletzungen erhebliche Bußgelder bis zu einer Million Euro sowie persönliche strafrechtliche Folgen.

Etablieren Sie ein lückenloses Kontrollsystem für Ihre externen Dienstleister

Damit das Outsourcing von Zoll- und Exportkontrollprozessen nicht zur Haftungsfalle wird, müssen Sie klare, strukturierte Überwachungsprozesse in Ihre Betriebsabläufe integrieren. Folgende Schritte sichern die Verantwortlichen im Unternehmen wirksam ab:

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