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Die Haftungsfallen in der Ausfuhrkontrolle – und wie Sie sich davor schützen

Ein falsch deklariertes Bauteil passiert den Zoll, und Wochen später meldet sich das BAFA bei Ihnen persönlich – mit einem Bußgeldbescheid. Dieses Risiko steigt, weil auch die rechtlichen Anforderungen stetig zunehmen. Gegen mögliche Strafen hilft nur: die eigenen Verantwortlichkeiten kennen und die internen Abläufe sauber strukturieren. So können Sie jeder Prüfung gelassen entgegensehen.

Holger Schmidbaur

03.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Das Außenwirtschaftsrecht nimmt Verantwortliche bei Verstößen direkt ins Visier. Wenn Sie Exportvorgänge freigeben, ohne Genehmigungspflichten lückenlos zu prüfen, drohen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) nicht nur extrem hohe Geldbußen, sondern im Falle von Vorsatz oder fahrlässigen Fehlern sogar mehrjährige Freiheitsstrafen.

Das Arbeitsrecht schützt Sie in solchen Fällen nur sehr eingeschränkt. Sobald die Zollfahndung oder Staatsanwaltschaft ermittelt, entfällt bei grober Fahrlässigkeit das Betriebsprivileg. Wenn der Vertrieb eigenmächtig kritische Güter an nicht überprüfte Empfänger versendet oder die IT-Abteilung fehlerhafte Stammdaten in das System einpflegt, haften Sie als ausfuhrverantwortliche Person unter Umständen mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.

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