Das Außenwirtschaftsrecht nimmt Verantwortliche bei Verstößen direkt ins Visier. Wenn Sie Exportvorgänge freigeben, ohne Genehmigungspflichten lückenlos zu prüfen, drohen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) nicht nur extrem hohe Geldbußen, sondern im Falle von Vorsatz oder fahrlässigen Fehlern sogar mehrjährige Freiheitsstrafen.
Das Arbeitsrecht schützt Sie in solchen Fällen nur sehr eingeschränkt. Sobald die Zollfahndung oder Staatsanwaltschaft ermittelt, entfällt bei grober Fahrlässigkeit das Betriebsprivileg. Wenn der Vertrieb eigenmächtig kritische Güter an nicht überprüfte Empfänger versendet oder die IT-Abteilung fehlerhafte Stammdaten in das System einpflegt, haften Sie als ausfuhrverantwortliche Person unter Umständen mit Ihrem gesamten privaten Vermögen.
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