Ein zentraler Bestandteil dieser Überprüfung ist die Evaluation der EU‑Dual‑Use‑VO gemäß Art. 26 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2021/821. Die Europäische Kommission hat diesen Prozess offiziell gestartet und erhebt nun systematisch Daten. Damit die Ergebnisse möglichst aussagekräftig werden, war eine breite Beteiligung ausdrücklich erwünscht.
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