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Die EU hat die Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierungsmatrix geändert: Kontrollieren Sie jetzt Ihre Warenursprünge

Die EU hat am 13.11.2025 eine aktualisierte Kumulierungsmatrix für das Pan-Europa-Mittelmeer-Regionale Übereinkommen veröffentlicht. Die Änderungen zwingen Sie jetzt dazu, Ihre Lieferketten zu überprüfen, aber sie bieten Ihnen auch Chancen für neue Kumulierungsmöglichkeiten, damit Sie weiterhin Präferenzen korrekt nutzen und Risiken vermeiden.

Holger Schmidbaur

05.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Noch bis Ende 2025 galten im PEM-Raum 2 Ursprungsregelwerke parallel, da nicht alle Partnerländer die revidierten Regeln gleichzeitig angewandt hatten. Für Sie als Exportkontroll- und Zollbeauftragte bedeutete dies, dass die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung laufend variieren. Die Europäische Kommission stellte hierzu die PEM-Matrix bereit, deren aktuelle Fassung vom 13.11.2025 die Version vom 17.9.2025 ersetzt und regelmäßig in die Praxis integriert werden musste. Die gute Nachricht: Ab Januar 2026 gilt nur noch ein Ursprungsregelwerk.

Überprüfen Sie, wie sich die diagonale Kumulierung aktuell verhält

Die jüngste Veröffentlichung liefert Ihnen in 3 Tabellen die wesentlichen Informationen, die Sie für Ihre Ursprungskalkulationen benötigen:

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