Noch bis Ende 2025 galten im PEM-Raum 2 Ursprungsregelwerke parallel, da nicht alle Partnerländer die revidierten Regeln gleichzeitig angewandt hatten. Für Sie als Exportkontroll- und Zollbeauftragte bedeutete dies, dass die Möglichkeiten der diagonalen Kumulierung laufend variieren. Die Europäische Kommission stellte hierzu die PEM-Matrix bereit, deren aktuelle Fassung vom 13.11.2025 die Version vom 17.9.2025 ersetzt und regelmäßig in die Praxis integriert werden musste. Die gute Nachricht: Ab Januar 2026 gilt nur noch ein Ursprungsregelwerk.
Überprüfen Sie, wie sich die diagonale Kumulierung aktuell verhält
Die jüngste Veröffentlichung liefert Ihnen in 3 Tabellen die wesentlichen Informationen, die Sie für Ihre Ursprungskalkulationen benötigen:
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