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Der richtige Umgang mit Vollstreckungsankündigungen des Zolls: So bewahren Sie einen kühlen Kopf
In Deutschland erhalten Sie förmliche Zustellungen von Behörden in Form eines gelben Briefs. So ist für Sie auf den ersten Blick sichtbar, wann schnelles Handeln gefordert ist. Auch Vollstreckungsankündigungen der Zollverwaltung werden Ihnen als gelber Brief zugestellt – übrigens unabhängig von der Höhe der Forderungssumme. Damit nicht der Vollziehungsbeamte bei Ihnen im Unternehmen auftaucht, ist es wichtig, dass Sie zeitnah reagieren und die notwendigen Schritte einleiten. Nur so steuern Sie den Vorgang in Ihrem Sinne und bringen ihn zum Abschluss. Wir haben Ihnen hier kompakt zusammengestellt, in welchen Fällen der Zoll aktiv wird, welche Befugnisse die Behörde hat und was Sie im Ernstfall und auch vorbeugend tun können.
Svenja Sausen
06.05.2025
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5 Min Lesezeit
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