KURZMELDUNGEN

CBAM – Haben Sie Ihr erstes Reporting schon fertig?

Es wurde lange Zeit angekündigt und jetzt ist es so weit. Ende Januar begann die Pflicht zur Erfüllung der ersten Reportingpflichten für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Nun hat die EU-Kommission Standardwerte herausgebracht, […]

Julianna Straib-Lorenz

05.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Es wurde lange Zeit angekündigt und jetzt ist es so weit. Ende Januar begann die Pflicht zur Erfüllung der ersten Reportingpflichten für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus. Nun hat die EU-Kommission Standardwerte herausgebracht, die Sie für die Übergangsphase nutzen können.

Die Standardwerte ergeben sich anhand der Warentarifnummer

Der neu eingeführte CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist noch für viele ein Rätsel. Hieraus ergeben sich in der ersten Phase erstmal nur Reportingpflichten, aus denen sich dann der CO2-Grenzausgleichsmechanismus errechnet. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie hier reale Werte ansetzen, ansonsten steigen Ihre Kosten zu sehr in die Höhe. Umso besser ist es, dass die EU-Kommission als Hilfestellung nun endlich Werte herausgebracht hat, an denen man sich orientieren kann. Hier haben Sie den Link dazu. Die Tabelle ist auf Englisch. Und so lesen Sie die Tabelle.

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