Einkaufsmanager in der Praxis:
Was sind in der Praxis die generellen Voraussetzungen für eine frühzeitige Vertragskündigung?
Rolf Becker:
Generell gilt der alte Grundsatz: Pactasunt servanda (Verträge sind einzuhalten). Wer sich also vertraglich bindet, der bleibt grundsätzlich gebunden.
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