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Ägypten verlangt „REVISED RULES“ im Ursprungsnachweis – Sichern Sie sich jetzt Ihre Präferenz

Wenn Sie Waren mit Präferenznachweis nach Ägypten exportieren, sollten Sie Ihre Formulierungen jetzt prüfen. Ohne den richtigen Vermerk kann Ihre Sendung trotz erfüllter Ursprungsregeln die Zollbegünstigung verlieren. Was sich geändert hat und was Sie konkret beachten müssen, lesen Sie hier.

Julianna Straib-Lorenz

26.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Angabe „REVISED RULES“ ist jetzt zwingend für Ausfuhren nach Ägypten

Ägypten wendet das revidierte Regionale Übereinkommen (PEM) derzeit auf Grundlage befristeter nationaler Maßnahmen an, bis die internen Ratifizierungsverfahren abgeschlossen sind. Ziel ist es, eine Unterbrechung der Kumulierung zu vermeiden.

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