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124,7 Mrd. € für die Rüstung: So profitieren Sie von den aktuellen Rekordausgaben – rechtssicher und regelkonform

Deutschland treibt seine Verteidigungsausgaben auf ein neues Rekordniveau: 124,7 Mrd. € für 2026, ein Plus von mehr als 25 %. Dennoch schrecken viele Firmen vor Aufträgen aus dem Verteidigungssektor zurück, weil sie komplizierte Genehmigungsverfahren fürchten und hohe Strafen vermeiden wollen. Räumen wir also mit dem Irrtum auf, dass militärische Kunden immer eine staatliche Erlaubnis erfordern. Zugleich zeigen wir Ihnen den Weg zu rechtssicheren neuen Umsätzen.

Holger Schmidbaur

17.08.2026 · 9 Min Lesezeit

Wenn Sie sich entscheiden, neue Geschäftsfelder in der Verteidigungsindustrie zu erschließen, begegnen Ihnen oft Mythen. Viele Verantwortliche glauben fälschlicherweise, dass jede Lieferung an ein Rüstungsunternehmen sofort die Behörden auf den Plan ruft. Doch das Gesetz unterscheidet sehr präzise, was Sie liefern und wofür der Empfänger es einsetzt.

Zuerst richten Sie Ihren Blick auf die Anlage Ausfuhrliste AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Hier finden Sie im Teil I Abschnitt A die Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Wenn Sie ein Bauteil liefern, das speziell für militärische Zwecke konstruiert oder modifiziert wurde, greift die Genehmigungspflicht fast immer. Doch hier liegt die Chance: Viele Zulieferer bieten Standardkomponenten an, die unverändert in Panzer, Schiffe oder Flugzeuge fließen. Solange Ihr Gut keine militärischen Spezifikationen erfüllt, die über zivile Standards hinausgehen, fällt es oft nicht unter diesen Abschnitt.

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