Wenn Sie sich entscheiden, neue Geschäftsfelder in der Verteidigungsindustrie zu erschließen, begegnen Ihnen oft Mythen. Viele Verantwortliche glauben fälschlicherweise, dass jede Lieferung an ein Rüstungsunternehmen sofort die Behörden auf den Plan ruft. Doch das Gesetz unterscheidet sehr präzise, was Sie liefern und wofür der Empfänger es einsetzt.
Zuerst richten Sie Ihren Blick auf die Anlage Ausfuhrliste AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Hier finden Sie im Teil I Abschnitt A die Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Wenn Sie ein Bauteil liefern, das speziell für militärische Zwecke konstruiert oder modifiziert wurde, greift die Genehmigungspflicht fast immer. Doch hier liegt die Chance: Viele Zulieferer bieten Standardkomponenten an, die unverändert in Panzer, Schiffe oder Flugzeuge fließen. Solange Ihr Gut keine militärischen Spezifikationen erfüllt, die über zivile Standards hinausgehen, fällt es oft nicht unter diesen Abschnitt.
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