Auch Sie können somit jetzt die unrechtmäßig erhobenen Zölle zurückfordern. Nutzen Sie dafür die Funktion „Consolidated Administration and Processing of Entries“ (CAPE), die Sie im Automated Commercial Environment Secure Data Portal (ACE Portal) finden. Damit soll die Abwicklung vollelektronisch gelingen. Einzelpositionen müssen nicht bearbeitet werden, denn im Sinne des vereinfachten Verfahrens können Ansprüche zusammengefasst werden.
Die CBP rät allen Importeuren und Zollagenten, das Verfahren zunächst vorzubereiten. Richten Sie hierfür ein aktives ACE-Portal-Konto ein und hinterlegen Sie dort Bankdaten für ACH-Rückerstattungen. Auch sollten Sie Ihre internen Prozesse auf die konsolidierte Rückerstattungssystematik vorbereiten.

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