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Probleme mit genehmigungspflichtigen Gütern: Wann Sie unschuldig für die Fehler anderer haftbar gemacht werden können

Rechtliche Verstöße gegen die Genehmigungspflicht entstehen immer häufiger bei scheinbar harmlosen Vorgängen, wie zum Beispiel im Kundensupport oder sogar im Marketing.

Holger Schmidbaur

05.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Damit Sie nicht für Fehler haften, die Sie aus Unwissenheit begangen haben oder die sogar andere Menschen verantwortet haben, nehme ich die fünf größten Haftungsrisiken bei genehmigungspflichtigen Gütern und Vorgängen in den Fokus.

1: Der „harmlose“ Software-Download 

Ein Interessent aus der Türkei registriert sich auf Ihrer Website und lädt ein technisches Software-Plugin herunter. Später stellt sich jedoch heraus: Die Software fällt unter die Dual-Use-Regelungen – und der Download war ein genehmigungspflichtiger Export. Sie haben somit einen Export durchgeführt, ohne ihn zu prüfen oder zu genehmigen. Das kann als meldepflichtiger Verstoß gewertet werden und Bußgelder im fünfstelligen Bereich nach sich ziehen. 

2: Remote-Support unter Zeitdruck 

Ein wichtiger Kunde in China hat ein Problem mit einer Maschine. Ihr Service-Team schaltet sich per Screen-Sharing dazu, um dem Kunden in seiner Not weiterzuhelfen. Im Call wurden allerdings der Zollbehörde zufolge technische Details übertragen, die als genehmigungspflichtige Technologie gelten. Im Vorfeld hat niemand bedacht, dass mit dem Support ein unbemerkter Technologietransfer ins Ausland durchgeführt wurde. Das ist rechtlich ein gewaltgier Fehltritt, für den Sie als exportverantwortliche Person zur Verantwortung gezogen werden können – obwohl Sie an dem Vorgang nicht einmal beteiligt waren. 

3: Export von nicht-gelisteten Gütern 

Ein Kunde bestellt ein Bauteil, das Sie seit Jahren exportieren. Da es nicht gelistet ist, geben Sie schnell grünes Licht. Dabei übersehen Sie ein wichtiges Detail: Der Kunde sitzt in den Vereinigten Arabischen Emiraten, doch der eigentliche Endkunde befindet sich in Russland. Die Verwendung deutet somit auf einen militärischen Kontext hin. Damit greift die Catch-all-Klausel und das vermeintlich harmlose Bauteil wird rückwirkend genehmigungspflichtig. Ihr Export kann als Sanktionsverstoß gewertet werden, für den Sie persönlich haften. 

4: Folgenschwere Routineentscheidungen unter Zeitdruck 

Der Vertrieb bittet Sie um Freigabe für eine dringende Bestellung. Sie prüfen kurz und finden nichts Auffälliges. Später stellt sich jedoch heraus, dass der Kunde zu einer verschachtelten Unternehmensstruktur mit Bezug zu einem sanktionierten Umfeld behört. Zudem passt die angegebene Endverwendung nicht zur bestellten Menge. Doch Ihre Freigabe ist klar dokumentiert und Sie sind als entscheidende Instanz nachvollziehbar verantwortlich.  

5: Technisches Datenblatt im Marketing 

Auf der firmeneigenen Website veröffentlicht Ihr Marketing-Team ein detailliertes Produktdatenblatt, das sich ein potenzieller Kunde aus einem Drittland herunterlädt. Klingt erst einmal nach einem normalen Vorgang zur Lead-Generierung, ist aber hochkritisch: Die darin ausgewiesenen technischen Spezifikationen überschreiten kritische Grenzwerte. Somit gilt der Vorgang als genehmigungspflichtiger Technologie-Export, weil es dem Kunden theoretisch ermöglicht wird, das Produkt nachzubauen, gezielt weiterzuentwickeln oder für kritische Anwendungen zu nutzen. Genehmigung, Prüfung und Dokumentation gibt es jedoch nicht – und somit ist dieser Fall unter Umständen ein Strafverfahren. 

ZOLEX empfiehlt:

Am 12. Mai veranstalten wir ein kostenloses Webinar zum Thema „Genehmigungspflicht – ja oder nein?“. Unsere Trade-Experten Holger Schmidbaur und Lorenz Ihbe berichten darüber, wie sie kritische Güter, Software und Technologie jederzeit rechtssicher bewerten und gehen dabei auch auf Ihre individuellen Fragen ein.

Als treuer Leser von ZOLEX ist diese Veranstaltung übrigens zu 100% kostenlos für Sie.  

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Holger Schmidbaur ist als Global Customs & Trade Manager in der Schweiz angestellt und verantwortet in dieser Position die globalen Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse. Vor dieser Funktion hat er als Zoll- […]