Am 26.3.2026 wurde die frohe Kunde veröffentlicht: Die Triolog-Verhandlungen von Kommission, Parlament und Rat zur Reform des Unionszollkodex – UZK – seien erfolgreich abgeschlossen. Ein Inkrafttreten ist in Reichweite – für Sie bedeutet das konkret, dass Sie sich mit einem neuen Gesetz auseinandersetzen müssen, um die Auswirkungen auf Ihre Unternehmensprozesse beurteilen zu können.
Im Mai 2023 hat die EU-Kommission den UZK-Reformentwurf – R-UZK – an das EU-Parlament und den Rat der EU weitergeleitet. Beide hatten umfangreiche Gegenvorschläge, sodass Triolog-Verhandlungen der drei EU-Organe notwendig waren, um sich zu einigen. Was zum Redaktionsschluss unserer Ausgabe noch fehlt, ist der finale Entwurf des R-UZK. Dennoch sind einige (teils strittige) Kernpunkte bereits aus den Pressemeldungen bekannt:
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