Der erste Schritt ist, herauszufinden, ob Ihr Unternehmen in den direkten Anwendungsbereich der Richtlinie fällt. Dazu zählen erst einmal Unternehmen, die als „besonders wichtige“ oder „wichtige“ Einrichtungen klassifiziert werden. Maßgeblich sind dabei die Größe, Branche und gesellschaftliche Relevanz. Zu den direkt regulierten Sektoren gehören u.a. die Energieversorgung, das Gesundheitswesen und die öffentliche Verwaltung.
Doch auch, wenn Ihr Unternehmen formal nicht zu den 30.000 direkt betroffenen Einrichtungen zählt, können Sie in die Pflicht genommen werden. Unternehmen mit einer regulierten Nebentätigkeit (bspw. digitale Dienstleistungen neben dem klassischen Außenhandel) können in den Anwendungsbereich fallen. Prüfen Sie daher für Ihr Unternehmen, ob Sie:
- Digitale Dienste für Kunden bereitstellen (bspw. Online-Plattformen für die Bestellabwicklung)
- Teil einer kritischen Lieferkette sind (bspw. Zulieferer für Unternehmen der Energiebranche)
- IT-Dienstleistungen für kritisch eingestufte Sektoren erbringen oder empfangen
Fällt Ihr Unternehmen in eine dieser Kategorien, droht bei Nichterfüllung der Pflichten sofortige bußgeldbewehrte Compliance – ohne Übergangsfrist.

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Selbst wenn Sie nicht direkt betroffen sind, müssen Sie auch die indirekte Betroffenheit beachten. Wie Sie das tun und dabei garantiert rechtssicher handeln, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Exportkontrolle in der Praxis.
