FRAGE: Wie viele Unternehmen, setzt auch unser Unternehmen auf die KI-gesteuerte Automatisierung einer Vielzahl von Vorgängen. Das reicht von dem Schreiben von Briefen, E-Mails, Warentarifierung oder dem Einlesen von Daten in die Zollanmeldungen. Nun kam eine Frage auf, die unsere Geschäftsführung sehr umtrieb: Wer haftet eigentlich für fehlerhafte KI-generierte Zoll- oder Exportkontrollbewertungen?
ANTWORT: Das ist eine sehr gute Frage! Die KI ist aller Munde und auf jedem PC. Jede Suche in einem Browser wird von der KI begleitet und kommentiert. Unternehmen gehen dazu über, Premiumangebote der einzelnen Anbieter zu verwenden und diese im hauseigenen Intranet zu verwenden. Somit können Daten aus dem eigenen SharePoint als Quelle verwendet werden. Dies kann bei der Suche nach Daten aller Art sehr hilfreich sein und ist in der Regel sicher im Hinblick auf die Ressource. Anders sieht es aus, wenn KI-gesteuerte Softwarelösungen Daten aus beispielsweise E-Mails oder Datentabellen auslesen und einspielen sollen. Die Verantwortlichkeiten sind zwischen Anwender, Unternehmen und Softwareanbieter verteilt. Der Softwareanbieter hält sich in der Regel von Fehlern frei und verweist auf die Datenquellen. Nur wenn der KI Fehler im Programm oder dem Anbieter Vorsatz nachgewiesen werden kann, hat ein Ansinnen auf Haftungsübernahme Erfolg. Ein Unternehmen sollte seine Mitarbeiter unbedingt ganz gezielt auf die Vor- und Nachteile bei der KI-Anwendung hinweisen und schulen. Das Verwenden der KI ist reizvoll bei der Ausarbeitung wenig spannender Themen und darum gefährlich. Ein Übermitteln ungeprüfter, von einer KI ermittelter Daten ist bei unrichtigen Daten mindestens eine Fahrlässigkeit. Im Außenverhältnis haftet immer das Unternehmen, das die KI einsetzt, integriert und die Ergebnisse nutzt. Mitarbeiter haften in der Regel höchstens innerbetrieblich. Am Ende sollte immer der Mensch mit seinem Wissen das letzte Wort haben.
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