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Die gefährlichste KI sitzt nicht im Computer – sondern zwischen unseren Ohren
„Kannst du das einmal kurz prüfen?“ Dieser Satz fällt sicherlich auch in Ihrem Unternehmen immer häufiger. Früher bedeutete er, Gesetze aufzuschlagen, Datenblätter zu lesen und vielleicht einen erfahrenen Kollegen um Rat zu fragen. Heute liefert die KI nach einem kurzen Prompt eine verständliche und erstaunlich überzeugende Antwort. Für Zoll, Tarifierung, Exportkontrolle und Compliance eröffnet das enorme Möglichkeiten – doch je leichter Antworten verfügbar werden, desto wichtiger wird die Frage: Wie gut können Sie diese noch beurteilen?
Karsten Draeck
10.08.2026
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8 Min Lesezeit
Vor einigen Wochen wollte ich eigentlich nur eine juristische Detailfrage überprüfen. Es ging um das Zusammenspiel der §§ 49 und 50 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie um die technische Unterstützung im Zusammenhang mit einem Rüstungsgut der Ausfuhrlistenposition 0006a.
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