Zollrecht aktuell 04.03.2024

KW 10 | 2024

Workflow – Lieferantenerklärungen:
Mit unserem korrekten
innerbetrieblichen Workflow erstellen Sie
rechtssichere Lieferantenerklärungen.

Dubai verhängt ein Einfuhrverbot
für Waren aus Plastik
Prüfen Sie, ob Sie von einem möglichen
Einfuhrverbot betroffen sind.

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Dubai verhängt ein Einfuhrverbot für Plastiktüten
Dubai verhängt ein Einfuhrverbot für Plastiktüten Exportieren Sie Waren nach Dubai, müssen Sie prüfen, ob Sie von dem neuen Einfuhrverbot betroffen sind. Denn Dubai schränkt die Einfuhren sehr stark ein. Seit Januar 2024 ist es unter anderem verboten, Plastiktüten zu importieren und in Dubai zu vertreiben.
Sendung aus der Schweiz – so sparen Sie den Einfuhrzoll
Erhalten Sie immer wieder Sendungen aus der Schweiz? Dann wissen Sie, wenn Sie diese zum freien Verkehr abfertigen lassen, fällt Einfuhrzoll an, sofern Sie keinen Präferenznachweis haben. Doch was ist, […]
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Mit diesem Workflow erstellen Sie korrekte Lieferantenerklärungen
Die Ausstellung einer Lieferantenerklärung kann mitunter sehr lange Zeit in Anspruch nehmen, wenn Sie jeden Artikel manuell prüfen müssen. Die Phase dafür beginnt immer zum Ende des Jahres und je nachdem, wie viele Kunden Sie haben und welchen Warenumfang Sie versenden, zieht sich der Workflow bis zum Ende des ersten Quartals. Doch wie gestaltet sich der Workflow richtig und wie können Sie die Richtigkeit der Lieferantenerklärung sicherstellen? Denn auch die Ausstellung einer Lieferantenerklärung ist von Neuerungen betroffen. Welche das sind und wie Sie den Workflow richtig gestalten, erläutere ich Ihnen anhand eines Praxisbeispiels.
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Kann ich einen Präferenznachweis mit Ursprung eines anderen Landes ausstellen?
Können wir für die Waren einen Präferenznachweis mit Ursprung Europäischen Union oder auch Indien ausstellen? FRAGE Unser Kunde in der Schweiz hat angefragt, ob wir für unsere Ware einen Präferenznachweis […]
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Reporting des CO2-Grenzausgleichsmechanismus – Fristverlängerung notwendig?
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist in aller Munde. Bis dato sind auch die Zuständigkeiten in den Firmen noch nicht ganz geklärt. Und wenn im Unternehmen die Verantwortlichkeiten schon geklärt sind, dann herrscht immer noch ein großes Fragezeichen im Kopf, denn den Verantwortlichen sind zwar die Reporting-Pflichten bekannt, doch die Umsetzung lässt noch viele Fragen offen. Der erste Bericht für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus sollte im Januar 2024 abgegeben werden. Wenn Ihnen das nicht möglich war, dann können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Diese erhalten Sie, wenn Sie bei der technischen Erstellung des Berichts Probleme haben. Dazu müssen Sie aktiv werden. Wie das funktioniert, erläutern wir Ihnen nachfolgend.

Arbeitshilfen

  • Schutz vor Umgehungsversuchen: Risikoindikatoren