Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist in aller Munde. Bis dato sind auch die Zuständigkeiten in den Firmen noch nicht ganz geklärt. Und wenn im Unternehmen die Verantwortlichkeiten schon geklärt sind, dann herrscht immer noch ein großes Fragezeichen im Kopf, denn den Verantwortlichen sind zwar die Reporting-Pflichten bekannt, doch die Umsetzung lässt noch viele Fragen offen. Der erste Bericht für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus sollte im Januar 2024 abgegeben werden. Wenn Ihnen das nicht möglich war, dann können Sie eine Fristverlängerung beantragen. Diese erhalten Sie, wenn Sie bei der technischen Erstellung des Berichts Probleme haben. Dazu müssen Sie aktiv werden. Wie das funktioniert, erläutern wir Ihnen nachfolgend.
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