In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass dem Hersteller Layouts für die Herstellung der Waren oder Verpackungen zur Verfügung gestellt werden. Ist das auch bei Ihnen der Fall, müssen Sie bei der Zollwertberechnung sehr gut aufpassen. Denn teilweise müssen Sie Layoutkosten zollwerterhöhend bei der Zollanmeldung berücksichtigen. Ich erkläre Ihnen, was Sie dabei beachten müssen, um bei einer Prüfung keine Angst vor sensiblen Nacherhebungen haben zu müssen.
Wann entstehen zusätzliche Layoutkosten?
Im Normalfall bestellen Sie eine Ware, bezahlen einen Preis dafür und in diesem Preis sind alle angefallenen Kosten enthalten. Egal ob Entwicklungskosten, Layoutkosten, Kosten für Verpackungen und natürlich die Herstellkosten für Ihre Ware … im endgültig kalkulierten Preis ist dies alles mit einberechnet. In diesem Fall melden Sie in der Zollanmeldung den Rechnungspreis an und müssen sich keine weiteren Gedanken mehr machen. Aufpassen müssen Sie, wenn gewisse Kosten gesondert in Rechnung gestellt werden bzw. Sie dem Hersteller gewisse Leistungen für die Produktion kostenlos zur Verfügung stellen. In der Praxis kommen folgende Leistungen in Betracht:
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