Die Europäische Lieferkettenrichtlinie, bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wurde am 24.4.2024 vom Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten. Dies betrifft Unternehmen, die in der EU tätig sind, sowie außereuropäische Firmen, die Produkte in der EU verkaufen. Die neue CSDDD-Richtlinie ersetzt damit die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen und legt verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest. Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Fakten, die wir für Sie zusammengefasst haben.


