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Diese neuen Standards der Europäischen Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) sind für Sie relevant
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie, bekannt als Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), wurde am 24.4.2024 vom Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet. Die Richtlinie verpflichtet große Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechte und zum Umweltschutz in ihren globalen Lieferketten. Dies betrifft Unternehmen, die in der EU tätig sind, sowie außereuropäische Firmen, die Produkte in der EU verkaufen. Die neue CSDDD-Richtlinie ersetzt damit die bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen und legt verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen fest. Hier finden Sie auf einen Blick alle wichtigen Fakten, die wir für Sie zusammengefasst haben.
Markus Graef
30.08.2024
·
2 Min Lesezeit
Die Europäische Lieferketten-Richtlinie gilt für:
- EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro im letzten Geschäftsjahr.
- Nicht-EU-Unternehmen und Muttergesellschaften mit einem Nettoumsatz in der EU von mehr als 450 Millionen Euro, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten.
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