Der eigene Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) des Vereinigten Königreichs soll ab 2027 in Kraft treten. Der britische Mechanismus zielt ähnlich wie der EU-CBAM darauf ab, die Verlagerung von CO₂-Emissionen ins Ausland zu verhindern und gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen für eingeführte Waren zu gewährleisten. Emissionsvolle Industriegüter wie Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl, Aluminium und Wasserstoff werden zunächst vom UK-CBAM abgedeckt. Der geplante UK-CBAM, der im Gegensatz zum EU-Vorbild importierten Strom ausschließt, kann jedoch in Zukunft auf Glas- und Keramikprodukte ausgedehnt werden. Ein weiterer bedeutender Unterschied zur EU liegt darin, welche Unternehmen betroffen sind und welche Warenfreigrenze gilt. Unternehmen, die Waren im Wert von weniger als 50.000 Pfund (etwa 60.400 €) innerhalb von 12 Monaten einführen, sind vom CBAM des Vereinigten Königreichs ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu gibt es im EU-CBAM eine warenbezogene Freigrenze von lediglich 150 €. Norwegen hat aber auch bekannt gegeben, dass es ab 2026 eine eigene CBAM-Verordnung einführen wird, die den EU-Richtlinien entspricht. Das Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit der norwegischen Exporteure zu gewährleisten, da ansonsten höhere Ausfuhrkosten in die EU drohten.
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Norwegen will 2026 eine CBAM-Regelung einführen und UK hat seine zum 1.1.2027 bestätigt – das ist nun zu tun
Der Weg in eine grüne Zukunft: UK und Norwegen setzen auf innovative CBAM-Regelungen, um den globalen CO₂-Ausstoß zu bekämpfen und den fairen Wettbewerb zu sichern. Mit einem klaren Fokus auf Klimaschutz und Wirtschaftskraft schaffen diese Initiativen neue Chancen für umweltbewusste Unternehmen – die Zukunft gehört den Pionieren! Auf Sie in einer globalen Verantwortung kommt
damit aber auch mehr Arbeit zu.
