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Zollverfahren 42: Optimieren Sie Ihre Lieferketten und den Cashflow für den innergemeinschaftlichen Handel

Das Zollrecht hält viele Möglichkeiten für Sie bereit, um Ihre Logistikprozesse und Zahlungsflüsse ideal zu gestalten. Eine davon ist das „Verfahren 42“ – eine Überlassung zum freien Verkehr ohne Einfuhrumsatzsteuer. Möglich wird das durch eine direkt angeschlossene innergemeinschaftliche Lieferung und die Erweiterung der Zollanmeldung um umsatzsteuerrechtliche Daten. Wir erläutern Ihnen kurz und knapp die Grundlagen der Umsatzsteuer und wie dieses Verfahren dort hineinspielt. Sie erfahren, auf welche Daten es in der Zollanmeldung ankommt und klären die wichtigen Begriffe, damit Sie den „42er-Prozess“ sicher und erfolgreich in der Praxis umsetzen können

Svenja Sausen

07.09.2026 · 8 Min Lesezeit

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Freier Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten – aber dennoch Pflichten aus dem Umsatzsteuerrecht

Wenn eine Nicht-Unionsware aus einem Drittland in der EU in den zollrechtlich freien Verkehr überführt wird, ist die Ware mit Überlassung Unionsware und die zollamtliche Überwachung endet. Diese Ware kann im Zollgebiet der Union anschließend frei bewegt werden.

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