Diese Auswirkungen hat die Methanverordnung auf die Zollabwicklung
- Zusätzliche Nachweispflichten im Importprozess: Ab 1.1.2027 müssen Importeure nachweisen, dass Rohöl, Erdgas und Kohle aus Drittstaaten gleichwertigen MRV‑Standards (Monitoring, Reporting, Verification) unterliegen.
- Zusätzliche Dokumente im ATLAS‑Prozess: Die Methan-verordnung verlangt Emissionsdaten, Lieferketten-Nachweise und ggf. Musterklauseln in Verträgen. Diese Unterlagen werden zwar nicht vom Zoll geprüft, aber sie müssen in Ihrem Unternehmen zollnah verfügbar sein. Prüfbehörden wie BAFA gleichen Daten mit Zollanmeldungen ab.
- Höhere Anforderungen an Lieferantensteuerung: Ihre Zollprozesse werden künftig stärker von der Qualität Ihrer Lieferantendaten abhängen. MRV-Daten müssen bis zum Produzenten rückverfolgbar sein. Viele Produzenten können diese Standards noch nicht erfüllen.
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