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Ab 1.1.2027 müssen Sie Ihre Zollprozesse der neuen Emissionsüberwachung anpassen

Die EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 verändert ab 2027 die Import-Compliance-Prozesse für deutsche Unternehmen im Öl-, Gas- und Kohlesektor. Damit müssen Zollprozesse angepasst werden, obwohl der Zoll nicht Vollzugsbehörde ist. Für Sie als deutsches Unternehmen entstehen damit neue Nachweis-, Melde- und Vertragsanforderungen, die parallel zu den ATLAS-Importabläufen stattfinden und Ihre Lieferantenauswahl sowie Vertragsgestaltung massiv beeinflussen werden.

Birgit Susdorf

07.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Diese Auswirkungen hat die Methanverordnung auf die Zollabwicklung

  1. Zusätzliche Nachweispflichten im Importprozess: Ab 1.1.2027 müssen Importeure nachweisen, dass Rohöl, Erdgas und Kohle aus Drittstaaten gleichwertigen MRV‑Standards (Monitoring, Reporting, Verification) unterliegen.
  2. Zusätzliche Dokumente im ATLAS‑Prozess: Die Methan-verordnung verlangt Emissionsdaten, Lieferketten-Nachweise und ggf. Musterklauseln in Verträgen. Diese Unterlagen werden zwar nicht vom Zoll geprüft, aber sie müssen in Ihrem Unternehmen zollnah verfügbar sein. Prüfbehörden wie BAFA gleichen Daten mit Zollanmeldungen ab.
  3. Höhere Anforderungen an Lieferantensteuerung: Ihre Zollprozesse werden künftig stärker von der Qualität Ihrer Lieferantendaten abhängen. MRV-Daten müssen bis zum Produzenten rückverfolgbar sein. Viele Produzenten können diese Standards noch nicht erfüllen.

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