Top-Thema: Lieferkettengesetz
Was bedeutet für Sie als Einkäufer die zivilrechtliche Haftung beim EU-Lieferkettengesetz?
Wenn ich mich dieser Tage unter Einkäufern umhöre, sind die Vorbereitung und Handhabung in Bezug auf das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) immer noch sehr unterschiedlich. So richtig weiß auch niemand Bescheid, wie denn der genaue Ablauf nun ist. Da das EU-Lieferkettengesetz – anders als das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) – neben der Prüfung von mittelbaren Lieferanten auch noch eine zivilrechtliche Haftung enthält, schwebt dieser höchst bedenkliche Zustand wie ein Damoklesschwert über den Einkäufern. Wie die diesbezügliche Situation für Einkäufer – inklusive Handlungsempfehlungen – ist, hat Hans-Christian Seidel mit unserem Experten, Rechtsanwalt Rolf Becker aus Alfter, besprochen.
Hans-Christian Seidel
13.09.2024
·
4 Min Lesezeit
Hans-Christian Seidel:
Wie sehen die Unterschiede bei der Ausgestaltung der zivilrechtlichen Haftung in LkSG und CSDDD aus?
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