Top-Thema: Lieferkettengesetz

Was bedeutet für Sie als Einkäufer die zivilrechtliche Haftung beim EU-Lieferkettengesetz?

Wenn ich mich dieser Tage unter Einkäufern umhöre, sind die Vorbereitung und Handhabung in Bezug auf das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) immer noch sehr unterschiedlich. So richtig weiß auch niemand Bescheid, wie denn der genaue Ablauf nun ist. Da das EU-Lieferkettengesetz – anders als das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG) – neben der Prüfung von mittelbaren Lieferanten auch noch eine zivilrechtliche Haftung enthält, schwebt dieser höchst bedenkliche Zustand wie ein Damoklesschwert über den Einkäufern. Wie die diesbezügliche Situation für Einkäufer – inklusive Handlungsempfehlungen – ist, hat Hans-Christian Seidel mit unserem Experten, Rechtsanwalt Rolf Becker aus Alfter, besprochen.

Hans-Christian Seidel

13.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Hans-Christian Seidel:

Wie sehen die Unterschiede bei der Ausgestaltung der zivilrechtlichen Haftung in LkSG und CSDDD aus?

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