Leserfrage

Die Geschäftsleitung tut die ständigen Fehler als „prozessüblich“ ab. Muss ich das hinnehmen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

22.06.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: In unserem Exportteam häufen sich derzeit Unstimmigkeiten bei der Tarifierung, die von der Geschäftsleitung mal als „menschliches Versagen“ und mal als „prozessüblich“ abgetan werden. Ab wann muss ich einen Vorfall rechtlich als qualifizierten Arbeitsfehler werten, und wie gehe ich damit um, wenn ich von Vorgesetzten dazu angehalten werde, wiederkehrende Fehler im System einfach zu akzeptieren?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Diese Situation belastet das Vertrauensverhältnis innerhalb der Organisation und gefährdet den Status als Authorized Economic Operator (AEO). Wenn das Unternehmen systematische Fehler toleriert, verlieren die internen Kontrollsysteme (IKS) ihre Glaubwürdigkeit gegenüber dem Hauptzollamt. Für die tägliche Praxis bedeutet dies ein erhöhtes Risiko für zeitintensive Nachprüfungen, Bußgeldverfahren gegen die handelnden Personen und eine mögliche gesamtschuldnerische Haftung. Zudem führt die Akzeptanz von Fehlern zu einer Erosion der Compliance-Kultur, da Sorgfaltspflichten gegenüber der Schnelligkeit in den Hintergrund treten.

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