Die EU strukturiert das Verpackungsrecht mit der PPWR grundlegend um. Ab dem 12.8.2026 gelten diese Regeln unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzen sukzessive nationale Vorschriften. Ziel ist es, den Verpackungsmüll drastisch zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Für Sie als Compliance-Verantwortlichen bedeutet dies, dass Sie nicht mehr nur Entsorgungsentgelte zahlen, sondern die stoffliche Beschaffenheit und Wiederverwendbarkeit jeder einzelnen Verpackung prüfen müssen. Wer diese Umstellung ignoriert, riskiert massive Vertriebsverbote und empfindliche Sanktionen innerhalb des gesamten EU-Binnenmarktes.
Jede Verpackung mit zu viel Luft darin ist künftig ein Verstoß
In der Praxis trifft die PPWR nahezu jeden Akteur – vom Hersteller bis zum Importeur. Sie müssen nun detaillierte Nachweise über den Rezyklatanteil in Kunststoffverpackungen führen und sicherstellen, dass Leerraumanteile minimiert werden.
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