So reagieren Sie richtig bei festgestellten Fehlern
Stellen Sie bei Ihrer Überprüfung Fehler fest, berechnen Sie Ihre Zollabgaben neu. Haben Sie mindestens 5 Euro je Anmeldeposition zu wenig Zollabgaben bezahlt, dann sind Sie verpflichtet, einen Nacherhebungsantrag bei dem jeweils zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Handelt es sich um eine Erstattung, dann können Sie bereits ab einem Cent einen Erstattungsantrag stellen. Ich empfehle Ihnen jedoch, auch Erstattungsanträge erst ab 5 Euro zu stellen, da Sie dann einheitlich arbeiten können und der Aufwand in der Regel ansonsten nicht im Verhältnis zur Erstattung steht.
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