Gastbeitrag

Verhindern Sie Bußgeldverfahren – Prüfen Sie Ihre Steuerbescheide auf Richtigkeit

Egal ob Sie die Zollanmeldung selbst erstellen oder über eine Spedition. Sie sind in beiden Fällen in der absoluten Verantwortung und Haftung, falls Fehler passieren. Sie sind zudem laut Gesetz verpflichtet, die Angaben zu prüfen und bei Fehlern auch entsprechende Änderungsbescheide in Auftrag zu geben. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen Bußgeldverfahren. Ich zeige Ihnen, was Sie alles prüfen müssen und wie Sie bei Fehlern reagieren.

Sabine Wazlawik

20.06.2025 · 1 Min Lesezeit

So reagieren Sie richtig bei festgestellten Fehlern

Stellen Sie bei Ihrer Überprüfung Fehler fest, berechnen Sie Ihre Zollabgaben neu. Haben Sie mindestens 5 Euro je Anmeldeposition zu wenig Zollabgaben bezahlt, dann sind Sie verpflichtet, einen Nacherhebungsantrag bei dem jeweils zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Handelt es sich um eine Erstattung, dann können Sie bereits ab einem Cent einen Erstattungsantrag stellen. Ich empfehle Ihnen jedoch, auch Erstattungsanträge erst ab 5 Euro zu stellen, da Sie dann einheitlich arbeiten können und der Aufwand in der Regel ansonsten nicht im Verhältnis zur Erstattung steht.

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