Kurzmeldung

US-Export: Wer dieses Detail übersieht, kann unwissentlich zum Embargobrecher werden

Stellen Sie sich vor, Ihre Logistikabteilung versendet eine harmlose Lieferung von Ersatzteilen, die in den USA als EAR99 klassifiziert sind. Sie wiegen sich in Sicherheit, da keine Listung in der Commerce Control List vorliegt, doch plötzlich stoppt eine US-Behörde Ihre Transaktion aufgrund eines gelisteten Endempfängers.

Holger Schmidbaur

22.06.2026 · 2 Min Lesezeit

In der täglichen Praxis der Exportkontrolle hält sich ein gefährliches Gerücht hartnäckig: Wer Waren mit dem Status EAR (Export Administration Regulations) 99 führt, muss keine weiteren Prüfungen im US-Recht vornehmen. Viele Verantwortliche argumentieren, dass ohne eine Listung als Dual-Use-Gut in der Commerce Control List (CCL) auch kein Genehmigungsaufwand entsteht.

Doch Vorsicht: Während das EU-Recht stark auf die technischen Eigenschaften der Güter fokussiert, verfolgt das US-System einen wesentlich breiteren Ansatz. Das Bureau of Industry and Security (BIS) verlangt eine Prüfung, die weit über das bloße Produkt hinausgeht.

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