Leserfrage

Ungültige Ursprungerklärung bei Lieferungen über 6.000 Euro. Was können wir tun?

FRAGE: Uns ist aufgefallen, dass unser Schweizer Lieferant zwar auf jeder Rechnung eine präferenzielle Ursprungserklärung abgedruckt hat, der Wert der Sendung jedoch häufig über 6.000 Euro war. Da unser Lieferant […]

Sabine Wazlawik

08.05.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Uns ist aufgefallen, dass unser Schweizer Lieferant zwar auf jeder Rechnung eine präferenzielle Ursprungserklärung abgedruckt hat, der Wert der Sendung jedoch häufig über 6.000 Euro war. Da unser Lieferant keine Bewilligungsnummer eingetragen hat, ist der Präferenznachweis somit nicht gültig. Unsere Spedition hat dies jedoch in einigen Fällen übersehen und Präferenz angemeldet. Was können wir jetzt tun?

ANTWORT: Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Lieferanten, ob es nicht vielleicht doch eine gültige Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 für diese Sendungen gibt. Wenn nicht, fragen Sie ihn, ob die Waren präferenziellen Ursprung haben und er Ihnen vielleicht noch eine nachträglich ausgestellte EUR.1 besorgen kann. So würde zwar der ursprünglich deklarierte präferenzielle Ursprung nicht stimmen, aber Sie könnten den präferenziellen Ursprung nachträglich anmelden und müssten erst einmal nichts veranlassen. Kann Ihnen Ihr Lieferant jedoch keinen gültigen Präferenznachweis liefern, müssen Sie bei jedem entsprechenden Fall einen Nacherhebungsantrag bei dem jeweils zuständigen Hauptzollamt stellen, in dessen Bezirk die Zollanmeldung abgegeben wurde.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min