Kurzmeldung

Start der EU-Verpackungsverordnung: Was Sie jetzt unbedingt umsetzen sollten

Ab sofort gilt die neue EU-Verpackungsverordnung – und an den Grenzen laufen die ersten Kontrollen an. Vereinzelt haben die Behörden schon unvollständige Materialnachweise moniert. Wer jetzt seine Verpackungsdaten nicht im ATLAS-System anpasst, riskiert Verzollungsstopps und teure Rücksendungen. Auf welche Stoffe Sie jetzt achten müssen und was die Verpackungsverordnung für alle Abteilungen bedeutet.

Holger Schmidbaur

26.10.2026 · 1 Min Lesezeit

Das europäische Regelwerk trat im Februar 2025 in Kraft und entfaltet seit dem 12.8.2026 seine vollständige Breitenwirkung. Der Gesetzgeber erzwingt damit europaweit einheitliche Standards zur Abfallreduzierung und Kreislaufwirtschaft, die nationale Gesetze überlagern. Für Schadstoffe wie Blei oder Cadmium gelten strenge Grenzwerte, außerdem müssen Sie die Konformität jeder einzelnen Verpackungseinheit nachweisen. Unternehmen unterschätzen oft, dass die Verantwortung direkt beim Importeur und Hersteller liegt. Ohne gepflegte Stammdaten drohen empfindliche Sanktionen bei zollrechtlichen Prüfungen, da Behörden die lückenlose Rückverfolgbarkeit einfordern.

Das müssen die internen Abteilungen jetzt umsetzen

Sie steuern die notwendigen Anpassungen über eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche, um drohende Verzögerungen abzuwenden.

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