Leserfrage

Können wir Waren aus dem Zolllager einfach wieder ausführen?

FRAGE: Wir lagern regelmäßig Nicht-Unionswaren in einem Zolllager. Einige Waren werden anschließend nicht in die EU eingeführt, sondern an Kunden in Drittländer weiterverkauft. Können wir diese Waren direkt aus dem […]

Sabine Wazlawik

27.10.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir lagern regelmäßig Nicht-Unionswaren in einem Zolllager. Einige Waren werden anschließend nicht in die EU eingeführt, sondern an Kunden in Drittländer weiterverkauft. Können wir diese Waren direkt aus dem Zolllager wieder ausführen oder müssen wir sie zuvor zum freien Verkehr abfertigen?

ANTWORT: Eine vorherige Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die Waren im Zolllagerverfahren verbleiben und anschließend wieder aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden. Gerade für Unternehmen, die Waren nur zwischenlagern und anschließend in Drittländer weiterverkaufen, kann das Zolllagerverfahren deshalb erhebliche und interessante Vorteile bieten.



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