Manchmal verlangen Kunden die unbekanntesten Dinge. Da ist Verwirrung vorprogrammiert. Denn wenn ein Kunde eine Erklärung verlangt, dann muss dies nicht unbedingt immer eine Ursprungserklärung sein. Manchmal kann es auch was anderes sein: zum Beispiel eine EU-Herstellererklärung.
Verwechseln Sie die EU-Herstellererklärung nicht mit der Ursprungserklärung
Sie haben einen Auftrag für ein exotisches Land und wollen den Kunden zufriedenstellen. Dieser möchte von Ihnen als Hersteller eine EU-Erklärung. Hierbei kann man leicht auf die Idee kommen, dass es sich um eine EU-Ursprungserklärung handelt. Doch nachdem Sie gecheckt haben, dass der Kunde gar keine Präferenzbegünstigung erhält, weil die Europäische Union mit diesem Empfangsland gar kein Präferenzabkommen hat, stellen Sie sich weiter die Frage, was für eine Erklärung es denn sein könnte. Hier eine weitere Möglichkeit, welche Art von Dokument der Kunde denn gern hätte:
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