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Die Zeit läuft – Haben Sie alle Vorkehrungen zur EU-Entwaldungsverordnung getroffen?

Mit der „neuen“ EU-Entwaldungsverordnung stehen Sie spätestens ab Ende 2024 vor neuen Herausforderungen. Wenn Sie bestimmte Rohstoffe ein- oder ausführen oder auf dem EU-Markt anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. In diesem Artikel erfahren Sie, was das für Sie konkret bedeutet und ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

Julianna Straib-Lorenz

29.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Mit der „neuen“ EU-Entwaldungsverordnung stehen Sie spätestens ab Ende 2024 vor neuen Herausforderungen. Wenn Sie bestimmte Rohstoffe ein- oder ausführen oder auf dem EU-Markt anbieten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. In diesem Artikel erfahren Sie, was das für Sie konkret bedeutet und ob Ihr Unternehmen betroffen ist.

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