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Die geplanten Zölle auf Label-Designkosten könnten Ihre Import-Rechnungen explodieren lassen

Der EuGH prüft aktuell, ob Designkosten für Etiketten in den Zollwert einzubeziehen sind. Im Zentrum steht die kostenlose Bereitstellung von Druckvorlagen durch einen EU-Käufer an einen Nicht-EU-Lieferanten. Wir erläutern Ihnen im Folgenden die aktuelle Sicht des Generalanwalts (GA) und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Importprozesse anpassen und die relevanten Kosten korrekt hinzurechnen.

Holger Schmidbaur

24.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Streitpunkt sind 2 mögliche Klassifikationen nach dem Unionszollkodex (UZK):

  1. Einbeziehung als Kosten für Behältnisse (Art. 71 Abs. 1 Buchst. a Ziff. ii UZK): Werden die Designkosten als Teil der Kosten für Umschließungen (Container) oder Verpackungen gesehen, sind sie dem Zollwert hinzuzurechnen.
  2. Ausschluss als intangible Beistellung (Art. 71 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iv UZK): Werden sie als Wert für im Inland erbrachte Dienstleistungen (Design-Services) betrachtet, sind sie grundsätzlich vom Zollwert auszuschließen.

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