Der Verstoß war offenbar niemandem aufgefallen: Die Vermögenswerte mehrerer russischer Kunden lagen oberhalb der erlaubten 100.000 €. Diesen Fehler musste unlängst die Deutsche Bank einräumen.
Dass selbst Marktführer wie die Deutsche Bank Verstöße bei der Abwicklung von Russland‑Geschäften melden müssen (in den Medien am 17.4.2026), unterstreicht eindrucksvoll die Notwendigkeit, Ihre Screening‑Software kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu halten und regelmäßig zu testen. Nur Systeme, die technisch sauber gepflegt werden, erkennen neue Listungen, Alias‑Namen oder geänderte Eigentümerstrukturen zuverlässig.
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