Die Dual-Use-Verordnung wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 aktualisiert. Doch was bedeutet dies für Sie und Ihre zukünftigen Lieferungen?
Sprachliche Korrekturen und Anpassungen der technischen Parameter des Anhangs I der Dual-Use-VO
Die europäische Dual-Use-Verordnung regelt die Einfuhr, Ausfuhr und unter anderem Durchfuhr bestimmter Güter in ein Drittland. Hierbei können Genehmigungspflichten entstehen, wenn Waren die technischen Parameter der Dual-Use-Verordnung erfüllen. Am 16. Dezember 2023 wurde der Anhang I, der eben die technischen Parameter bestimmter Güter aufweist, aktualisiert. Neben sprachlichen Änderungen gibt es auch Änderungen der technischen Parameter. Diese Änderungen haben wir Ihnen in einer Tabelle zusammengestellt, die Sie auf der nächsten Seite finden. Für die sprachlichen Änderungen können Sie auch diesen Link anklicken. Prüfen Sie hier etwaige Änderungen betreffend Ihrer Ware.
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