Andere Lieferbedingungen sind nur noch in einem begrenzten Ausnahmefall zulässig: Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für das Jahr 2026 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit – auch wenn sie nicht auf FOB-Basis ausgestellt sind. Gerade bei laufenden Vertragsverhandlungen oder längerfristigen Lieferbeziehungen empfiehlt es sich daher, die Incoterms®-Klauseln frühzeitig anzupassen und mit Ihren Geschäftspartnern abzustimmen. Für weiterführende Informationen und Einzelfragen steht Ihnen die AHK Algerien als Ansprechpartner zur Verfügung.
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