Algerien: Neue Importgenehmigungen nur noch mit Incoterms® FOB

Wenn Sie Waren nach Algerien exportieren, sollten Sie Ihre Lieferbedingungen kurzfristig überprüfen. Nach aktuellen Veröffentlichungen des algerischen Außenhandelsministeriums können neu zu beantragende vorläufige Importgenehmigungen künftig ausschließlich auf Basis des Incoterms® „FOB – Free on Board“ beantragt werden.

Julianna Straib-Lorenz

13.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Andere Lieferbedingungen sind nur noch in einem begrenzten Ausnahmefall zulässig: Bereits erteilte vorläufige Importgenehmigungen, die Ende 2025 für das Jahr 2026 beantragt wurden, behalten ihre Gültigkeit – auch wenn sie nicht auf FOB-Basis ausgestellt sind. Gerade bei laufenden Vertragsverhandlungen oder längerfristigen Lieferbeziehungen empfiehlt es sich daher, die Incoterms®-Klauseln frühzeitig anzupassen und mit Ihren Geschäftspartnern abzustimmen. Für weiterführende Informationen und Einzelfragen steht Ihnen die AHK Algerien als Ansprechpartner zur Verfügung.

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