Endlich gibt die deutsche Zollverwaltung eine Meldung bezüglich der Anerkennung von Warenverkehrsbescheinigungen nach der Corona-Übergangszeit heraus. Lange war es unersichtlich, wie es weitergeht, und mit der Meldung vom 1. Mai 2024 wurde nicht mal ein Übergangszeitraum geschaffen. So gab es einige Schwierigkeiten an der EU-Außengrenze. Jetzt gibt es Klarheit.
Diese Vorschriften gelten ab sofort
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