Frage: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen, das gerade vor der Herausforderung einer Lieferung nach Großbritannien (GB) ohne präferenziellen Ursprung für die Ware mit dem HS-Code 8421.3935 (Abgasreinigungsgerät) steht. Da wir im Exportgeschäft noch recht neu sind, stellt sich uns nun die Frage, was wir hierbei beachten müssen. Können Sie uns hier weiterhelfen?
Antwort: Solche Fragen erreichen uns öfter, sodass wir dies zum Anlass einer allgemeinen Aussage für Exporte nutzen wollen. Zunächst wollen wir einmal die Sicht des Exports aus Deutschland ausführen:
1. Ausfuhranmeldung: Für Exporte aus Deutschland in ein Nicht-EU-Land wie Großbritannien ist eine elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System der deutschen Zollverwaltung erforderlich, sofern der Warenwert 1.000 € übersteigt oder die Ware ein genehmigungspflichtiges Gut ist. Die Ausfuhranmeldung kann entweder durch Sie selbst oder einen beauftragten Spediteur/Zollagenten erfolgen.
