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Russland: das 14. EU-Sanktionspaket im Überblick

Die Europäische Union hat am 24.6.2024 das 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es führt eine Reihe neuer restriktiver Maßnahmen ein. Die Sanktionen, die in der EU-Verordnung 2024/1745 verankert sind, sollen die Durchsetzungsprobleme angehen und den Zugang Russlands zu Gütern und Dienstleistungen weiter einschränken. So soll der Druck auf die russische Regierung erhöht werden. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Exportkontrolle beachten müssen.

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Das Russland-Dossier (Stand: November 2025)

Markus Graef

03.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Europäische Union hat am 24.6.2024 das 14. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Es führt eine Reihe neuer restriktiver Maßnahmen ein. Die Sanktionen, die in der EU-Verordnung 2024/1745 verankert sind, sollen die Durchsetzungsprobleme angehen und den Zugang Russlands zu Gütern und Dienstleistungen weiter einschränken. So soll der Druck auf die russische Regierung erhöht werden. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen Sie in Ihrer Exportkontrolle beachten müssen.

Neue Sanktionen gegen russischen Energiesektor

Im Mittelpunkt des neuen Pakets stehen umfassende Maßnahmen im Energiebereich, insbesondere gegen das russische LNG. Die EU verbietet alle zukünftigen Investitionen in russische LNG-Projekte und schränkt den Export von Technologien und Dienstleistungen für diese Projekte stark ein.

Auch wird die Nutzung von EU-Häfen für den Umschlag von russischem LNG stark eingeschränkt, mit einer Übergangsfrist von 9 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist dürfen keine russischen LNG-Ladungen mehr in EU-Häfen umgeschlagen werden.

Gezielte Maßnahmen gegen Versorgungsschiffe

Ein Novum bei den EU-Sanktionen sind die neuen Maßnahmen gegen Schiffe, die die militärischen Aktionen Russlands unterstützen. Davon sind sowohl Schiffe betroffen, die beispielsweise beteiligt sind am Transport militärischer Güter, als auch solche, die zur Unterstützung des russischen Energiesektors beitragen. Dadurch wird der Zugang zu EU-Häfen und -Dienstleistungen ausgeschlossen.

Eine erste Liste von 27 betroffenen Schiffen wurde bereits veröffentlicht. Beachten Sie: Diese wird regelmäßig aktualisiert, um auf Veränderungen effektiv reagieren zu können.

Verschärfung der Finanzsanktionen

Banken aus der EU dürfen künftig das als Alternative zu SWIFT dienende russische Finanznachrichtensystem SPFS nicht mehr nutzen. Dazu gehört auch eine mögliche Liste von Drittlandsbanken, die ebenfalls vom Handel mit EU-Akteuren ausgeschlossen werden können. Dazu kommt ein umfassendes Verbot von Transaktionen mit russischen Banken und Krypto-Anbietern, die die russische Rüstungsindustrie unterstützen.

Beachten Sie erweiterte Exportbeschränkungen

Die Ausfuhrbeschränkungen für Industriegüter und fortgeschrittene Technologien werden ausgeweitet. Die EU verhängt nun Ausfuhrbeschränkungen für 9 weitere Dual-Use- und Hochtechnologiegüter, darunter

  • Mikrowellen- und Antennenverstärker,
  • Flugdatenschreiber und
  • Geländefahrzeuge.

Außerdem werden die Ausfuhrverbote auf bestimmte Arten von Industrieerzeugnissen, Chemikalien, Kunststoffen, Fahrzeugteilen und Maschinen ausgedehnt.

So sollen Sanktionsumgehungen verhindert werden

Angesichts der anhaltenden Versuche Russlands, die Sanktionen zu umgehen, hat die EU ihre Maßnahmen angepasst und verstärkt. So müssen Muttergesellschaften in der EU sicherstellen, dass ihre Tochterunternehmen an keinen Geschäften beteiligt sind, die gegen Sanktionen verstoßen. Auch verlieren Muttergesellschaften ihren Haftungsschutz, sollten sie ihren Sorgfaltspflichten nicht angemessen nachkommen.

Das bedeutet für Sie: Sie sind verpflichtet, Mechanismen zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht einzurichten, um beispielsweise eine Wiederausfuhr Ihrer Waren nach Russland zu verhindern.

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Markus Graef ist Experte für Zoll, Exportkontrolle und Trade Compliance. Mit seinen umfassenden Kenntnissen aus 15 Jahren Berufserfahrung in verschiedenen Branchen, unterstützt er Unternehmen, sicher durch komplexe regulatorische Anforderungen zu […]