Die bisher schon eingeführten Maßnahmen gegenüber Russland bleiben von den neuen Maßnahmen unberührt; sie gelten weiterhin.
Leider wurde bisher noch keine konsolidierte Verordnung der Europäischen Union für die Grundverordnung 833 aus 2014 veröffentlicht. Daher müssen Sie mit der aktuellen Verordnung, die sich nur auf die Änderungen des 12. Sanktionspakets bezieht (Durchführungs- VO (EU) 2023/287), vorliebnehmen. Die weiteren Sanktionen bis zum 11. Sanktionspaket können Sie der zusammengefassten konsolidierten Verordnung (https://bit.ly/3H2Qg30) entnehmen. Eingeführt wurden unter anderem die folgenden neuen Maßnahmen:
