Zollrecht aktuell 09.05.2025

KW 20/2025

Top-Thema: Lieferantenerklärungen
für die Türkei richtig ausstellen
Im Warenverkehr zwischen der EU und
der Türkei ist die Lieferantenerklärung
entscheidend. Vermeiden Sie Fehler!

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Südafrika verlangt Rechnungsdaten in elektronischer Zollanmeldung
Seit dem 1. April 2025 verlangt der South African Revenue Service (SARS), dass elektronische Zollanmeldungen zwingend Rechnungsdaten enthalten. Die Zollbehörde hat angekündigt, dass Zollanmeldungen ohne entsprechende Angaben vermehrt für Dokumentenprüfungen oder Audits ausgewählt werden.
AEO in Nigeria: Neue Anforderungen für Ihre Lieferkette
Seit dem 17. Februar 2025 können sich nigerianische Unternehmen für den Status des „Authorised Economic Operator“ (AEO) zertifizieren lassen. Mit dem offiziellen Start des AEO-Programms durch den nigerianischen Zoll stärkt das Land seine Zollprozesse – und setzt gleichzeitig ein Zeichen für mehr Sicherheit, Transparenz und Effizienz in internationalen Lieferketten. Nutzen Sie dies zukünftig auch für sich.
Kostenlose Beistellungen – Vorsicht bei der Zollwertberechnung
Für die Berechnung Ihres Zollwertes müssen Sie zuerst einmal alle Kosten mit einbeziehen, die Sie aufgewendet haben, um das Produkt zu erhalten. Dies ist die eiserne Grundregel, die Sie immer im Kopf haben müssen. Es gibt jedoch Fallgestaltungen, bei denen Sie auch Hinzurechnungen vornehmen müssen, obwohl kein Geld fließt. Dies ist der Fall bei kostenlosen Beistellungen. In der Praxis ist das Risiko, diese zu vergessen, sehr hoch. Das kann bei einer Zollprüfung allerdings zu sehr hohen Nachforderungen führen. Prüfen Sie daher jetzt Ihr Unternehmen auf kostenlose Beistellungen.
Kann ich trotz Insolvenz geprüft werden?
FRAGE: Gegen unsere Firma ist seit einem Monat ein Insolvenzverfahren eröffnet worden und dadurch ist sie auch gelöscht. Sie wird jedoch erst einmal von den Insolvenzverwaltern weitergeführt, da noch Gespräche […]
(Langzeit-)Lieferantenerklärung für Lieferungen in die Türkei – Nutzen auch Sie die Vorteile davon!
Im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und der Türkei spielt die Lieferantenerklärung eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn es um die Inanspruchnahme von Zollvergünstigungen geht. Doch hierbei ist es enorm wichtig, die betreffenden Waren zu unterscheiden. Obwohl die Warenverkehrsbescheinigung A.TR den freien Warenverkehr innerhalb der Zollunion EU-Türkei bestätigt, reicht sie allein nicht aus, um den präferenziellen Ursprung von Waren nachzuweisen. Denn dafür benötigen Sie einen anderen Nachweis. Für bestimmte Zollvorteile, insbesondere im Rahmen der Pan-Euro-Med-Kumulation, ist zusätzlich eine spezielle Lieferantenerklärung erforderlich.
Äthiopien führt neue verbindliche Produktnormen ein
Ab dem 8. Juni 2025 gelten in Äthiopien neue, verpflichtende Produktnormen. Das hat das äthiopische Ministerium für Handel und regionale Integration (MoTRI) offiziell angekündigt.
USA erheben seit April 2025 Zusatzzölle auf Fahrzeuge und Autoteile: Was Sie jetzt beachten sollten
Seit dem 3. April 2025 gelten in den USA Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent auf die Einfuhr bestimmter Kraftfahrzeuge. Für Fahrzeugteile traten entsprechende Zölle am 3. Mai 2025 in Kraft. Grundlage ist eine Entscheidung der US-Regierung unter Berufung auf Section 232 des Trade Expansion Act. Die Maßnahme soll laut US-Präsident Donald Trump der nationalen Sicherheit dienen. Für deutsche Unternehmen mit Lieferbeziehungen in die USA ergeben sich daraus neue Anforderungen – sowohl in der Kalkulation als auch in der Dokumentation.

Arbeitshilfen

  • Langzeit-Lieferantenerklärung für die Türkei – Sind Sie bereit?