Zoll + Außenhandel aktuell 18.02.2025

Warenursprung & Präferenzen

Top-Thema: Der präferenzielle Warenursprung
– für Sie auf einen Blick
Wie funktioniert die Ermittlung, welche
Nachweise sind erforderlich und worauf
müssen Unternehmen achten?

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So ermitteln Sie den korrekten nichtpräferenziellen Ursprung im globalen Warenverkehr
Im internationalen Handel ist die Angabe des Ursprungs unerlässlich, sie ist sozusagen die „wirtschaftliche Staatsangehörigkeit“ der gehandelten Ware. Der nichtpräferenzielle Ursprung dient als Grundlage für die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen wie Antidumping- oder Ausgleichszölle, Beschränkungen und Zollkontingente. Der folgende Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, wie der nichtpräferenzielle Ursprung zu ermitteln ist, welche rechtlichen Bestimmungen zu beachten und welche Nachweise erforderlich sind.
Der präferenzielle Warenursprung – richtig ermitteln und Zollgebühren sparen
Die EU hat in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staaten und Staatengruppen abgeschlossen. So wurden wirtschaftliche Beziehungen gestärkt. Dadurch können präferenzielle Ursprungswaren zollfrei oder zollvergünstigt importiert werden, sofern sie die Ursprungsregeln der jeweiligen Abkommen erfüllen. Im Folgenden erfahren Sie, wie eine Ware den präferenziellen Ursprung erlangt und wie Sie diesen nachweisen können.
Die Lieferantenerklärung & Langzeit-Lieferantenerklärung
Wenn Sie einen Präferenznachweis ausstellen (lassen) wollen, benötigen Sie ein entsprechendes Vorpapier, das die präferenzielle Ursprungseigenschaft einer Ware nachweist. Innerhalb der Europäischen Union dient dazu die (Langzeit-)Lieferantenerklärung. Welche beiden Formen es gibt und was Sie bei der Ausstellung beachten sollten, erfahren Sie im Folgenden.
PEM-Zone: neue Ursprungsregeln seit 1.1.2025
Seit dem neuen Jahr gelten in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) aktualisierte Ursprungsregeln. Aktuell gilt eine Übergangszeit und somit kann noch mit 2 unterschiedlichen Ursprungsregeln gearbeitet werden.
Neues Interimsabkommen zwischen der EU und Chile
Am 1.2.2025 ist das neue Interimshandelsabkommen (Interim Agreement (ITA)) zwischen der Europäischen Union und Chile in Kraft getreten und hat das bisherige Assoziationsabkommen ersetzt. Es bringt wesentliche Änderungen im präferenziellen Warenverkehr mit sich.

Arbeitshilfen

  • Präferenzkalkulation – Schritt für Schritt zur richtigen Ursprungsbestimmung
  • So prüfen Sie, ob die Lieferantenerklärung alle nötigen Angaben enthält