Zoll + Außenhandel aktuell 11.06.2024

KW 24/2024

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Carnet A.T.A. für Peru möglich
Seit April 2024 ist es möglich, das Verfahren CARNET A.T.A. für Peru zu nutzen. Damit ist Peru nach Mexiko und Chile das 3. mittelamerikanisches Land, das dem Übereinkommen beitritt. Das […]
Neues Update zu Änderungen bei den Allgemeinen Genehmigungen (AGG)
Im Januar, Februar und März hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) neue Informationen zum Umgang mit den AGGs veröffentlicht. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die aktuell geltenden Regelungen. Beachten Sie: Grundsätzlich sind die AGG der EU vorrangig vor den nationalen AGGs zu nutzen!
Mit der Ursprungserklärung auf der Rechnung können Sie Ihrem Kunden einen Zollvorteil verschaffen
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche neue bilaterale Handelsabkommen ratifiziert und damit wirtschaftliche Beziehungen gestärkt. Durch die eigenverantwortliche Ausstellung einer entsprechenden Erklärung wird Ihrem Kunden bei der Einfuhr Zollfreiheit gewährt. Dies kann der entscheidende Vorteil für Ihr Unternehmen gegenüber Ihren Mitbewerbern sein.
Ablauf bei der Ausfuhranmeldung: ein detaillierter Überblick und die wesentlichen Änderungen 2024
Mit der Einführung des Unionszollkodex im Jahr 2016 wurden die Datenanforderungen an die elektronische Zollanmeldung geändert. Durch das ATLAS-Release AES 3.0 sollen nun diese UZK-Datenanforderungen umgesetzt werden, um auch zukünftig eine sicherheitsrelevante Überwachung der Ausfuhranmeldung (allein in Deutschland sind es fast 200 Millionen per Anno) zu gewährleisten. In diesem Beitrag erhalten Sie einen detaillierten Überblick über den allgemeinen Ablauf der Ausfuhranmeldung und Sie erfahren die wesentlichen Änderungen des ATLAS-Release AES 3.0.
Zollwert versus Statistischer Wert
Frage Zollwert versus Statistischer Wert: In unserem Hause stellen wir uns aktuell die Frage, wie wir den statistischen Wert in der Positionsebene der Zollanmeldung richtig angeben können. Gibt es eine […]
Auf einen Blick: der „zugelassene Aussteller“ für Unionswaren
Grundsätzlich haben alle Waren, die sich im freien Verkehr des Zollgebietes der Europäischen Union befinden, auch den zollrechtlichen Status von Unionswaren. Wenn eine Sendung zwischen 2 in der Union ansässigen Orten befördert wird und während des Transports die Unionswaren vorübergehend das Zollgebiet der Union verlassen, ist es jedoch notwendig, den Unionscharakter der Waren nachzuweisen. Mit der Bewilligung des Status als „zugelassener Aussteller“ können Sie das Nachweisverfahren bei den Zollbehörden vereinfachen.

Arbeitshilfen

  • Änderungen AGG
  • Laos