Frage: Die Art. 9 und 10 der EU-Verordnung über die Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck haben nach meiner Analyse Auswirkungen auf deutsche Unternehmen, und hier insbesondere auf solche, die in der Herstellung und im Export von Technologien und Produkten tätig sind, die sowohl für zivile als auch für militärische Anwendungen genutzt werden können. Wie schätzen Sie die Situation ein?
Antwort: Erhöhte regulatorische Anforderungen und Compliance-Kosten. Eine der unmittelbaren Auswirkungen dieser Artikel ist die Notwendigkeit, strengere Compliance-Maßnahmen zu implementieren. Deutsche Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die aktuellen nationalen und europäischen Vorschriften zur Ausfuhrkontrolle vollständig einhalten. Da Art. 9 es den Mitgliedstaaten erlaubt, zusätzliche nationale Kontrolllisten zu erstellen und spezifische Genehmigungspflichten für nicht in Anhang I der EU-Verordnung aufgeführte Güter zu verhängen, müssen Unternehmen in Deutschland stets auf dem neuesten Stand über diese nationalen Regelungen sein. Diese zusätzlichen Anforderungen führen zu erhöhten Kosten für das Compliance-Management. Unternehmen müssen möglicherweise zusätzliche Ressourcen in Form von spezialisierten Compliance-Teams, Schulungen und Technologien investieren, um die Einhaltung der verschiedenen nationalen und europäischen Vorgaben sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Exportkontrolle, wo eine sorgfältige Überprüfung der Produkte und Endverwendungen erforderlich ist.
