Diesbezüglich erreichte mich kürzlich folgende Leserfrage: „Wir haben eine Transportversicherung, die für bestimmte Lieferbedingungen gilt. Uns hat jemand gesagt, dass wir diese Kosten immer mit anmelden müssen, egal welche Lieferbedingung. Stimmt das?“
Nein, die Transportversicherungskosten gehören nicht in die Zollanmeldung – zumindest in der Regel nicht. Sie müssen nur dann angemeldet werden, wenn die Versicherung im Falle eines Schadens bei dieser Lieferung auch greifen würde. Ist das aber im geschlossenen Vertrag auf Grund der Lieferbedingung ausgeschlossen, dann zahlen Sie ja in dem Sinne auch keine Transportversicherung für diese Sendung.
Es kann natürlich trotzdem bei einer Zollprüfung zu Nachfragen kommen, wenn Sie nur unregelmäßig Transportversicherungskosten anmelden. Dann können Sie jedoch mit der Versicherungspolice Unklarheiten beseitigen.
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