Meine 4 Praxis-Tipps
- Arbeiten mit Zolldienstleistern: Geben Sie Ihrem Dienstleister die notwendigen Codierungen vor. Denn nur Ihr Unternehmen ist für die Richtigkeit der Codierungen verantwortlich.
- Eigene Erstellung der Ausfuhrbegleitdokumente (MRN): Überprüfen Sie regelmäßig, ob voreingestellte Negativcodierungen noch aktuell sind. Beachten Sie, dass Vorschriften wie die Anhänge der EU-Dual-Use-VO 821/2021 regelmäßig aktualisiert werden. Daher ist es wichtig, die Vorschriftenänderungen stets im Blick zu haben, um Verstöße gegen das Exportkontrollrecht auszuschließen.
- Russland-Embargo und Umgehungsgeschäfte: Verfolgen Sie tagesaktuell die Verordnungen, insbesondere die VO 833/2014. Nutzen Sie das Vieraugenprinzip, um Exporte sicher zu überwachen. Informieren Sie sich täglich über die Veröffentlichungen der Amtsblätter der EU-Kommission, da diese sofort in Kraft treten.
- Verlassen Sie sich nicht nur auf ATLAS: Die darin integrierte Plausibilitätsprüfung ersetzt nicht Ihre eigenverantwortliche Recherche!
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