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So minimieren Sie außenhandelsrechtliche Compliance-Risiken in Ihren Schnittstellenabteilungen

Standen Sie schon einmal in der Büroküche und haben ein Gespräch Ihrer Vertriebskollegen mitgehört, die sich über den neuen Traumkunden in Syrien unterhalten haben? Oder trafen Sie die Kollegin aus dem Einkauf, die Ihnen freudig erzählte, dass der neue chinesische Lieferant Ihnen die Ware besonders günstig verkauft, seit Sie sich auf den Incoterm® EXW geeinigt haben? Sie denken sich dabei nur „Wieso höre ich gerade zum ersten Mal davon?“ – und wissen, das kann nicht gut gehen. Im besten Fall wird nur Geld versenkt, aber oft geht es um Verstöße gegen Gesetze und es folgen Bußgelder oder sogar Strafverfahren. Um das zu vermeiden, sind aktiver Austausch und gute Prozesse erforderlich. Hier erhalten Sie Tipps für die erfolgreiche Umsetzung.

Svenja Sausen

14.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Was ist eine Schnittstellenabteilung?

In großen Unternehmen gibt es Abteilungen für bestimmte Tätigkeiten, z. B. den Vertrieb von Waren, die Produktion und/oder die Lagerung von Waren. Alle Abteilungen außerhalb der Zollabteilung, die jedoch eine Auswirkung auf die zollrechtliche oder allgemein außenhandelsrechtliche Abwicklung einer Ware haben, werden als Schnittstellenabteilung bezeichnet. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht diese explizite Unterteilung in verschiedene Abteilungen hat, sind dennoch diese typischen Arbeitsprozesse vorhanden. Die Problematik der Compliance-Risiken, über die Sie in diesem Artikel lesen werden, ist also übertragbar.

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