Seit dem 6. Februar 2026 hat sich die Risikolage für Ihr Unternehmen bei Sanktionsverstößen grundlegend verändert. Mit dem Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der EU gelten schärfere Rechtsfolgen – und das trifft jedes Unternehmen, das im internationalen Güterverkehr, Dienstleistungsverkehr, Technologietransfer oder Zahlungsverkehr tätig ist.
Was hat sich konkret im Außenwirtschaftsgesetz geändert?
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